Kostenübernahme für eine Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund unserer Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), können wir mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Für die ersten psychotherapeutischen Sprechstunden und in der Probatorik reicht es aus, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Für eine danach weiterführende Psychotherapie muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden, welcher in der Regel genehmigt wird.
Beihilfe
Beihilfe wird für bis zu fünf Probesitzungen ohne vorherige Genehmigung gewährt, danach ist die psychotherapeutische Leistung antrags- und genehmigungspflichtig. Die Beihilfestelle erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung auf Antrag in der Regel einen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten werden meist von der ergänzenden privaten Krankenversicherung übernommen.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, richtet sich die Kostenübernahme für eine Psychotherapie nach Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen mit der Versicherung. Am besten informieren Sie sich vor dem Erstgespräch, ob bzw. in welchem Umfang Ihr Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung einschließt sowie nach den genauen Bedingungen für eine Kostenübernahme. Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für bis zu fünf Sitzungen bei einem Psychotherapeuten ohne vorherigen Antrag, danach ist Psychotherapie auch bei den meisten privaten Versicherungen eine Antragsleistung.