Ablauf

Schritte zu einer Psychotherapie – gesetzliche Krankenversicherung

Sie können telefonisch unter 09281 1441414 oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie uns in einem Erstgespräch kennenlernen möchten. Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen, können Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter sprechen, aber wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn wir nur zurückrufen, falls wir einen Therapieplatz frei haben.

1. Psychotherapeutische Sprechstunden

Seit dem 01.04.2017 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer therapeutischen Sprechstunde eingeführt, mit dem Ziel Wartezeiten bis zur Behandlung von psychischen Beschwerden zu verkürzen. Diese Termine können wir in der Regel kurzfristig anbieten. Es handelt sich dabei um Einzelsitzungen im persönlichen Gespräch mit einem Psychotherapeuten, die hauptsächlich der ersten professionellen Einschätzung Ihrer Beschwerden und einer orientierenden diagnostischen Abklärung dienen. Sie haben die Möglichkeit eine Empfehlung zu erhalten, welche Maßnahmen hilfreich oder notwendig sein könnten, oder ob Sie von einer ambulanten Psychotherapie, einem bestimmten Therapieverfahren oder einem anderen Hilfsangebot eine Verbesserung Ihrer Beschwerden erwarten können. Wir prüfen auch, ob Ihre Therapieziele mit den von uns angebotenen Therapiemethoden voraussichtlich erreicht werden können.

Ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis zwischen Patient und Therapeut ist unverzichtbar, um einen Therapieerfolg zu erzielen. Dabei ist eine zentrale Aufgabe des Therapeuten fachlich begründete Anregungen und Interventionen zur Erreichung bestimmter Therapieziele aufzuzeigen, die des Patienten, diese aktiv in seinem Alltag zu erproben und umzusetzen.

Wir können Ihnen bis zu drei solcher unverbindlichen Beratungstermine anbieten, die aber leider nicht automatisch zu einer dauerhaften Behandlung führen. Reguläre Therapieplätze können wir weiterhin nur entsprechend unserer Kapazitäten vergeben.

2. Probatorische Phase

Auf die therapeutischen Sprechstunden folgen bei freiem Therapieplatz meist bis zu vier Probesitzungen. In diesen probatorischen Sitzungen findet eine vertiefte und verfahrensspezifische Diagnostik sowie eine weitere Klärung der ursächlichen und aufrechterhaltenden Bedingungen Ihrer Beschwerden statt. Aus diesen Informationen wird im weiteren Verlauf das konkrete Vorgehen abgeleitet. Die Probatorik dient der Vorbereitung und Einleitung einer Psychotherapie.

3. Therapiephase

Im Anschluss an die Probesitzungen kann eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Stundenkontingent für eine Kurzzeittherapie besteht aus 2 x 12 Stunden, für eine Langzeittherapie umfasst es maximal 80 Einzelsitzungen. Die konkrete Dauer einer Psychotherapie wird von mehreren Aspekten beeinflusst, wie Komplexität, Schweregrad und Chronizität einer Problematik oder Unterstützung aus dem Umfeld. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet meist einmal wöchentlich statt. Der Abstand der Therapiestunden kann an Ihre Situation und Beschwerden angepasst werden. So sind zum Beispiel auch Doppelstunden und größere zeitliche Abstände möglich.